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   BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19   

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https://dejure.org/2020,4208
BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19 (https://dejure.org/2020,4208)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2020 - I ZB 44/19 (https://dejure.org/2020,4208)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - I ZB 44/19 (https://dejure.org/2020,4208)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Vereinbarung einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag i.R.v. Ansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Auflösung/Beendigung der Gesellschaft; Abschluss eines Schiedvertrags bei Vorliegen eines Einigungsmangels

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Verhältnis Hauptvertrag zu Schiedsvereinbarung

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung: Auslegung des Bindungswillens der Parteien ohne gesondert abgeschlossenen Schiedsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 154 Abs. 1 S. 1; BGB § 157
    Auslegung der Vereinbarung einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag i.R.v. Ansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Auflösung/Beendigung der Gesellschaft; Abschluss eines Schiedvertrags bei Vorliegen eines Einigungsmangels

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung: Auslegung des Bindungswillens der Parteien ohne gesondert abgeschlossenen Schiedsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschiedliche Auslegung unterschiedlicher Klauseln ist kein Divergenzgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Dissens und formeller Mängel der

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19
    Das Oberlandesgericht Hamm habe demgegenüber in einem Beschluss vom 18. Juli 2007 (8 Sch 2/07, juris Rn. 33) den Rechtssatz aufgestellt, die Durchführung des Hauptvertrags allein reiche nicht, um der Schiedsabrede zur Geltung zu verhelfen, wenn in deren Rahmen noch weitere Vereinbarungen hätten niedergelegt werden sollen.

    Das Oberlandesgericht Hamm hatte in seinem Verfahren eine Schiedsvereinbarung zu beurteilen, die vorsah, dass die Parteien sich einem Schiedsgericht "nach Maßgabe anliegender Schiedsurkunde, die Vertragsbestandteil ist", unterwerfen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 Sch 2/07, juris Rn. 3).

    Es könne daher nicht von einem Bindungswillen betreffend die Schiedsabrede ungeachtet der fehlenden Schiedsurkunde ausgegangen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 Sch 2/07, juris Rn. 29).

    Hinsichtlich der Schiedsabrede gebe es dagegen keine Äußerung oder Handlung der Parteien, die auf den übereinstimmenden Willen schließen ließe, die Schiedsabrede solle trotz Fehlens einer gesonderten Schiedsurkunde gelten (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 Sch 2/07, juris Rn. 33).

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19
    Entscheidend ist, ob sich aus der Vereinbarung der Wille der Parteien ergibt, Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis unter Ausschluss der staatlichen Gerichte einem Schiedsgericht zuzuweisen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 U 72/11, juris Rn. 15 bis 19; OLG München, Beschluss vom 6. August 2015 - 34 SchH 3/15, juris Rn. 11; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 1029 Rn. 7; Saenger in Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 1029 Rn. 7; Umbeck, GWR 2012, 153).
  • KG, 28.04.2011 - 23 U 33/11

    Sozietätsvertrag: Einrede des Schiedsvertrages bei nicht gesondert

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19
    Das Oberlandesgericht habe sich einem Beschluss des Kammergerichts vom 28. April 2011 (NJW 2011, 2978 [juris Rn. 3]) angeschlossen, in dem der Rechtssatz aufgestellt worden sei, die Durchführung des Hauptvertrags spreche dafür, dass die Schiedsabrede trotz des Vorbehalts im Zeitpunkt ihres Abschlusses, noch weitere Vereinbarungen zur Schiedsabrede treffen zu wollen, ausreiche, um der Schiedsabrede zum Durchbruch zu verhelfen.
  • OLG Köln, 10.05.2019 - 19 SchH 5/19
    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19
    OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2019 - 19 SchH 5/19 -.
  • OLG München, 06.08.2015 - 34 SchH 3/15

    Wert des Verfahrens auf Bestellung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19
    Entscheidend ist, ob sich aus der Vereinbarung der Wille der Parteien ergibt, Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis unter Ausschluss der staatlichen Gerichte einem Schiedsgericht zuzuweisen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 U 72/11, juris Rn. 15 bis 19; OLG München, Beschluss vom 6. August 2015 - 34 SchH 3/15, juris Rn. 11; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 1029 Rn. 7; Saenger in Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 1029 Rn. 7; Umbeck, GWR 2012, 153).
  • BGH, 29.09.2022 - I ZB 15/22

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung: Zulässigkeit

    Entscheidend ist, ob sich aus der Vereinbarung der Wille der Parteien ergibt, Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis unter Ausschluss der staatlichen Gerichte einem Schiedsgericht zuzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020 - I ZB 44/19, juris Rn. 16).
  • BayObLG, 31.01.2024 - 101 SchH 237/23

    Schiedsgerichtsvereinbarung, Schiedsvereinbarung, Schiedsklausel,

    Entscheidend ist, ob sich aus der Vereinbarung der Wille der Parteien ergibt, Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis unter Ausschluss der staatlichen Gerichte einem Schiedsgericht zuzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2022, I ZB 15/22, SchiedsVZ 2023, 362 Rn. 15; Beschluss vom 6. Februar 2020, I ZB 44/19, juris Rn. 16; BayObLG, SchiedsVZ 2021, 240 Rn. 36 [juris Rn. 44] m. w. N.).
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